Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IR Transporte
Darmcher Grund 26–28
58540 Meinerzhagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von
IR Transporte, Darmcher Grund 26–28, 58540 Meinerzhagen
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Unternehmer ist nach § 14 BGB insbesondere eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn IR Transporte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. ADSp 2017
Soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist und nichts Abweichendes vereinbart wurde, arbeitet IR Transporte auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).
Hinweis zu den Haftungsbeschränkungen der ADSp 2017
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab.
Insbesondere wird die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und unbekanntem Schadenort auf 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt.
Im Übrigen wird die Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens jedoch 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm, begrenzt.
Die entsprechende Haftungsabweichung und der erforderliche Hinweis darauf sind insbesondere im Kontext von § 449 HGB relevant.
3. Vertragsabschluss
Angebote von IR Transporte sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Annahme des Transportauftrags,
- individuelle Vereinbarung oder
- tatsächliche Aufnahme der Transportleistung.
Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen der Zustimmung von IR Transporte.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der Transport- oder Logistikleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
IR Transporte übernimmt insbesondere Transport- und damit unmittelbar zusammenhängende Dienstleistungen entsprechend der jeweiligen Auftragsbestätigung.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, IR Transporte alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Abholadresse
- Lieferadresse
- Ansprechpartner
- Abhol- und Lieferzeiten
- Anzahl der Packstücke
- Gewicht
- Abmessungen
- Art und Beschaffenheit der Ware
- besondere Empfindlichkeit der Ware
- Gefahrguteigenschaften
- erforderliche Genehmigungen
- Zollinformationen
- sonstige besondere Anforderungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
6. Verpackung und Kennzeichnung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für eine den Anforderungen der Beförderung entsprechende Verpackung und Kennzeichnung des Transportgutes verantwortlich.
Besondere Eigenschaften oder Gefahren des Gutes sind IR Transporte vor Auftragserteilung mitzuteilen.
7. Gefahrgut
Gefahrgut darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Mitteilung und Abstimmung mit IR Transporte zur Beförderung übergeben werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle gesetzlich erforderlichen Angaben, Kennzeichnungen, Dokumente und Verpackungen ordnungsgemäß bereitzustellen.
IR Transporte ist berechtigt, einen Transport abzulehnen, wenn erforderliche Informationen fehlen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beförderung nicht erfüllt sind.
8. Be- und Entladung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, richten sich Verantwortlichkeit und Durchführung der Be- und Entladung nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass vereinbarte Be- und Entladestellen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Transportes ermöglichen.
9. Warte- und Standzeiten
Entstehen Warte- oder Standzeiten aufgrund von Umständen, die IR Transporte nicht zu vertreten hat, können diese nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen oder der gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet werden.
Hierzu können insbesondere Verzögerungen gehören aufgrund:
- verspäteter Bereitstellung der Ware,
- fehlender Unterlagen,
- nicht zugänglicher Ladestellen,
- verspäteter Entladung,
- fehlender Ansprechpartner.
10. Liefer- und Transportzeiten
Voraussichtliche Transport- und Lieferzeiten stellen grundsätzlich keine Garantie für einen bestimmten Lieferzeitpunkt dar, sofern ein Termin nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde.
Gesetzliche Haftungsregelungen für eine Überschreitung der Lieferfrist bleiben unberührt.
Das HGB enthält für Frachtverträge eigene Regelungen zu Verlust, Beschädigung und Überschreitung der Lieferfrist.
11. Transporthindernisse
Treten nach Beginn der Beförderung Hindernisse auf, die eine vertragsgemäße Beförderung oder Ablieferung verhindern, kann IR Transporte Weisungen des Verfügungsberechtigten einholen.
Zusätzliche Aufwendungen, die durch ein nicht von IR Transporte zu vertretendes Beförderungs- oder Ablieferungshindernis entstehen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
12. Einsatz von Subunternehmern
IR Transporte ist berechtigt, geeignete Frachtführer, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13. Preise
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in einer individuellen Vereinbarung genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- zusätzliche Be- oder Entladestellen,
- Wartezeiten,
- Standzeiten,
- Umwege aufgrund nachträglicher Kundenanweisungen,
- Zusatzfahrten,
- zusätzliche Personal- oder Ladeleistungen,
- nachträgliche Änderungen des Transportauftrags.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nicht ausdrücklich anders angegeben wurde.
14. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IR Transporte behält sich vor, bei Neukunden oder besonderen Aufträgen Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen.
15. Stornierung / Kündigung
Der Auftraggeber kann einen Transportauftrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Bereits entstandene Kosten und Ansprüche von IR Transporte bleiben hiervon unberührt.
Insbesondere können bei einer Kündigung bereits disponierter Transporte gesetzliche Ansprüche auf Vergütung bzw. Fautfracht bestehen.
§ 415 HGB sieht für die Kündigung eines Frachtvertrags ausdrücklich unter anderem die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen ein Drittel der vereinbarten Fracht als Fautfracht zu verlangen.
16. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von IR Transporte liegen, nicht oder nur verspätet durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere gehören:
- Naturereignisse,
- extreme Witterung,
- behördliche Maßnahmen,
- Straßensperrungen,
- Streiks,
- Krieg oder vergleichbare Ereignisse,
- erhebliche Verkehrsstörungen,
- unvorhersehbare infrastrukturelle Ausfälle.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
17. Haftung
Die Haftung von IR Transporte richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie – soweit wirksam vereinbart und anwendbar – den ADSp 2017.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Nach § 425 HGB haftet ein Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Gutes zwischen Übernahme und Ablieferung sowie für bestimmte Schäden aus Überschreitung der Lieferfrist.
18. Schadensanzeigen
Erkennbare Schäden, Fehlmengen oder sonstige Beanstandungen sollten bei Ablieferung unverzüglich dokumentiert und dem Fahrer bzw. IR Transporte mitgeteilt werden.
Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen.
Gesetzliche Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen bleiben unberührt.
19. Zurückbehaltungs- und Pfandrechte
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte von IR Transporte bleiben unberührt.
20. Elektronische Kommunikation
Geschäftliche Kommunikation kann insbesondere erfolgen über:
- E-Mail,
- Telefon,
- elektronische Formulare,
- sonstige im Geschäftsverkehr vereinbarte Kommunikationswege.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, aktuelle und erreichbare Kontaktdaten bereitzustellen.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von IR Transporte.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender internationaler transportrechtlicher Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig und der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann ein entsprechender Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: August 2026
